Wenn schon zitieren, dann aber bitte ganz:
"Dadurch soll aus Sicht von MS durchaus verständlich der Einsatz auf einem anderen PC verhindert werden."
Die Sicht des Users wurde im selben Beitrag auch beleuchtet von mir:
"die Gelackmeierten sind die Besitzer eines solchen OEM-Rechners, welche durch einen Hardwaredefekt gleichzeitig ihre Lizenz einbüßen und damit keine Chance haben, ihr legal erworbenes OS auf einer neuen Plattform weiter zu nutzen."
Blöderweise wissen die meisten Käufer solcher Komplettsysteme gar nichts von diesen Fallstricken und gucken nur dumm, wenn es zum besagten Fall kommt.
Nein, nicht die. Hab ich nicht einmal gelesen.
Da stand aber das drin, was hier von mir nur als derzeitige, rechtliche Sachlage aus Sicht der Juristen im c´t-Beitrag wiedergegeben wurde. Woraus sich da jetzt ableitet, dass es sich um meine Meinung handelt oder was das mit der Obrigkeitshörigkeit des deutschen Michel zu tun hat, kann ich beim besten Willen nicht nachvollziehen.
Und das sich wegen der Aversion gegen W8 oder der Kritik über die Vertriebspraktiken der PC-Hersteller hier etwas an deren Verhalten ändert, wage ich auch zu bezweifeln. Fakt ist trotzdem, dass ein Verkauf eines solchen OEM-W8 mit ausgelesenem Key zumindest eine rechtliche Grauzone bleibt und ein privater Verkäufer damit auf die Schnauze fallen kann, solange es kein "endgültiges" Urteil in einem Verfahren dazu gibt.
Das kann darin bestehen, das es illegal bleibt - Zonk für die Kundschaft, oder darin, dass es vorgeschrieben wird, den Key öffentlich zugänglich zu machen - was ich für den Fall sogar erwarte und wünsche.
Der Paragraph 202ff ist nun einmal derzeit gültiges deutsches Strafrecht und das Auslesen des Keys fällt leider darunter, da beißt die Maus keinen Faden ab.
Aus meiner Sicht ist da wohl die Frage von Conni3 und RaiKiss mehr als erschöpfend beantwortet;-)
fakiauso