Posting: 8608 - Tag: 1599
hohen Heizkosten mit (2000,-€)
Wird nur der Weg zum Vermieter bleiben, um Einsicht in die Heizkosten-Rechnungen des Wärmelieferanten bzw Gasrechnung für den Heizkessel zu nehmen. Zuordnung der umgelegten Lieferrechnungen zum Abrechnungszeitraum prüfen.
Anfangs und Endstände der Verbrauchsmessungen an den Heizkörpern im Vergleich zur Abrechnung prüfen. Aktuelle Umrechnungsfaktoren der Heizkörper mit Vorjahresabrechnung kontrollieren.
Interessant ist noch, ob 50% fest und 50% variabel oder 30% fest und 70% variabel verteilt werden und als erste Plausibilisierung die Summe der Umlagen aller Mieter durch irgendwelche Rechenfehler nicht größer als der Umlagebetrag sind.
Ich meine auch, dass der Vermieter auf dem "Festanteil" bei leerstehenden Wohnungen sitzen bleibt, bin mir da aber nicht sicher.
Verbraucherzentrale ist ggf. noch eine Alternative zur Beratung.
Gruß