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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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T.KL. mawe2 „ Das kann ja eigentlich gar nicht sein. Da müsstest Du die Bundesnetzagentur...“
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Will jetzt (nach Abschluss des ganzen Dilemmas) auf Wunsch von @mawe2 mal versuchen, kurz ein Abschluss-Statement zu meinem Fall geben:

Auf mein Schreiben von Mitte Nov. 2010 meldete sich Arcor (Vodafone) noch einmal und bestätigte mir die Kündigung, allerdings ohne einen Termin zu nennen. Mittlerweile hatte ich Anfang Dez. 2010 beim Rosa Riesen einen Antrag auf einen Tel./DSL-Anschluss gestellt, allerdings mit der Maßgabe, ihn erst dann zu installieren, wenn die bisherigen Tel.-Nummern von Arcor portiert werden können.

So um die Weihnachtszeit wurde dann der Kündigungstermin auf Mitte Okt. 2011 terminiert. Dies war mir jedoch eindeutig zu lange (noch über ein dreiviertel Jahr ohne Tel./DSL). Nach einem erneuten Einschreiben meinerseits wurde dann der Endtermin auf heute (21.01.2011) gesetzt.

Di e Freigabe und Umschaltung hat geklappt, d.h. seit heute habe ich wieder Tel. und DSL (beim Rosa Riesen). Der Stein, der mir jetzt endlich vom Herzen gefallen ist, war riesengroß.

Gruß Thomas
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Glück gehabt. Conqueror