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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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violetta7388 T.KL. „Ich stehe vor genau derselben Situation, allerdings innerhalb einer Großstadt....“
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Hallo T.KL.

es ist und bleibt eine Schw........ Drücke die Daumen und hoffe, daß es reibungslos klappt.

MfG.
violetta

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Glück gehabt. Conqueror