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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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mawe2 T.KL. „Ich stehe vor genau derselben Situation, allerdings innerhalb einer Großstadt....“
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Dein Fall ist nicht der gleiche!

Nachdem ein Umzugsantrag erst positiv beschieden wurde

Das heißt ja, der Provider hat Dir die Machbarkeit zunächst bestätigt. Auf diese Aussage muss man sich verlassen können, dann macht man den neuen Mietvertrag und veranlasst den Umzug beim Provider.

Wenn der Provider jetzt einen Rückzieher macht, hat man ein echtes Problem! Aber eben ein anderes als der Kläger in o.g. Urteil.

In dem erwähnten Urteil ist nie die Rede davon gewesen, dass der Provider die Machbarkeit am neuen Standort zugesichert hätte. Da steht deutlich drin: "...im November 2007 verzog der Kläger in eine im selben Landkreis gelegene andere Gemeinde. Dort liegen keine DSL-fähigen Leitungen..."

Hier war also von vornherein klar, dass DSL nicht geht.

Das ist doch bei Dir anders, oder?

ISDN sollte bei Vodafone immer drin sein. Die DSL-Geschwindigkeit ist das Problem.

Ich glaube nicht, dass die verschiedenen Gerichte eine außerordentliche Kündigung abgelehnt hätten, wenn der Kläger einen schriftlichen Bescheid über die Machbarkeit gehabt hätte und der Provider sich später von dieser Aussage distanziert hätte.

Insofern denke ich, dass Du gute Chancen für die Kündigung hast. Ich drücke Dir jedenfalls die Daumen.

Gruß, mawe2

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Glück gehabt. Conqueror