Hallo Forum,
ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.
Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html
MfG.
violetta
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Wirklich nicht richtig zu folgen der Gedanke des Gerichts.
Wie mir ein Anwalt mal sagte " Sie sehen das nicht richtig"
Vor Gericht erhalten sie nicht Recht, sondern ein Urteil.
Seit dieser Zeit stelle ich Gerichtsverhandlungen, dem Lotto gleich
Wie mir ein Anwalt mal sagte " Sie sehen das nicht richtig"
Vor Gericht erhalten sie nicht Recht, sondern ein Urteil.
Seit dieser Zeit stelle ich Gerichtsverhandlungen, dem Lotto gleich