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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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gelöscht_268748 violetta7388 „Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)“
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Wirklich nicht richtig zu folgen der Gedanke des Gerichts.
Wie mir ein Anwalt mal sagte " Sie sehen das nicht richtig"
Vor Gericht erhalten sie nicht Recht, sondern ein Urteil.

Seit dieser Zeit stelle ich Gerichtsverhandlungen, dem Lotto gleich
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Glück gehabt. Conqueror