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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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mawe2 T.KL. „Naja, das Dumme ist als Arcor-Kunde , dass man keinen so richtigen...“
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Da die Wohnungen neu gebaut wurden, vermute ich mal, dass die Telekom ihre Leitungen für andere Anbieter nicht freigibt.

Das kann ja eigentlich gar nicht sein. Da müsstest Du die Bundesnetzagentur einschalten. http://www.bundesnetzagentur.de

Mal sehen, was draus wird.

Ja, halte uns bitte auf dem Laufenden!

Gruß, mawe2
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Glück gehabt. Conqueror