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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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T.KL. mawe2 „Dein Fall ist nicht der gleiche! Das heißt ja, der Provider hat Dir die...“
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Naja, das Dumme ist (als Arcor-Kunde), dass man keinen so richtigen Ansprechpartner hat: Alles nur online beauftragen, und die Mitarbeiter der Vodafone-Shops sind (nach eigenem Erleben) alles andere als kompetent einzustufen.

Beim Umzugsauftrag (15.10.) habe ich die DSL-Verfügbarkeit gecheckt: DSL-6000 war drin. Hatte vorher nur DSL-2000 (reicht mir auch) und habe dann den Umzugsauftrag eingeleitet. Eine knappe Woche später (21.10.) kam dann per Post die positive Bestätigung.

Dann kurz (04.11.) vor Umschalt-Termin (08.11.) noch einmal online geprüft und siehe da: der Auftrag wurde storniert. Auf die diesbzgl. versprochene mit der Post zu liefernde Begründung warte ich noch heute.

Diverse teure Telefonate hatten verschiedene Auskünfte: Grundstück ist mit Glasfaserkabel versorgt, da ist kein 6000er-DSL möglich (?), Grundstück ist gar nicht erschlossen (kann nicht sein: wir haben einen Fahrstuhl und der darf ohne Notruf-Leitung gar nicht betrieben werden. Außerdem haben Telekom-Kunden schon einen Anschluss).
Da die Wohnungen neu gebaut wurden, vermute ich mal, dass die Telekom ihre Leitungen für andere Anbieter nicht freigibt.

Heute nun das Einschreiben mit Terminierung bzgl. Umzug bis spätestens 30.11., von mir aus auch weiterhin mit DSL-2000. Mal sehen, was draus wird.

Gruß Thomas

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Glück gehabt. Conqueror