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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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Conqueror T.KL. „Ich stehe vor genau derselben Situation, allerdings innerhalb einer Großstadt....“
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Es ist gerichtlicher Status Quo, dass der Umzug nicht von dem Provider zu verantworten ist, sondern in Deinem Interesse ist, und hier eine Kündiugung des Vertrages nur auf Kulanz seitens des Providers erfolgen kann.

Mit Sprüchen wie "Ansonsten wird außerordentlich wg. Nichterfüllung von Leistungen gekündigt" ziest Du sonst den Kürzeren.

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Glück gehabt. Conqueror