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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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Ma_neva mawe2 „ Was hast Du denn für einen Router und wieviel hast Du dafür bezahlt? Mir sind...“
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Nabend,

Du kennst die Lage auf der Arge wohl nicht?
Mein Junge hatte selbst dort mal "Bezüge" erhalten, da wird Dir eine Stelle (selten genug) angeboten und wenn Du die nicht nimmst wird H4 gekürzt, ob Du dafür umziehen mußt ist unwichtig und interessiert sehr wenig bis kaum. Wie es bei einer Versetzung aussieht kann ich so nicht sagen, da ist es in der oberen Etage keine Frage das da sämtliche Kosten übernommen werden, jedoch so wie bei Bahn und ähnlich gelagerten Betrieben und Du bist keine "Spitzenkraft" hast Du die Möglichkeit dann in Berlin oder Frankfurt zu arbeiten oder Du bleibst zu Hause (ohne Job natürlich), erste Jahr zahlt dann der Betrieb die Wohnungszusätze, Familie natürlich nicht. Wenn beide arbeiten und durch Immobilie gebunden sind sieht es besch... aus :-(.Der Kunde hat durch die lange Vertragslaufzeit niedrige Monatsgebühren haben wollen - das rächt sich nun. es gibt jedoch nur lange Vertragslaufzeiten bei Flatrat, ob Call&Surf oder andere Anbieter. DSL oder VDSL ist doch nur über solche Verträge zu bekommen :-(. Könnten die Provider doch mit monatlicher Kündigungsfrist anbieten für ein paar € mehr, nein ist ja nicht.
Was hast Du denn für einen Router und wieviel hast Du dafür bezahlt?
Ich habe mir den damals verfügbaren Speedport W700V gekauft im T-Punkt (wo ich den Vertrag abschloß), kam etwas an die 90,-€, (auch die 50,-€ für den Mechaniker habe ich für die Einrichtung bezahlt durch Mechaniker bei Abschluß) der ging aber auch genau nach 2 Jahren kaputt, habe mir dann den Speedport W701V (Fritz drin) gekauft, obwohl es ein Wackelding war mit Garantie (2 Jahre so um 1 Tag vor oder nicht? war die Frage?), na egal ich hab gekauft wollte ja wieder ins Netz.
Das Gericht ist eindeutig nicht auf der richtigen Seite, wenn ich DSL nicht mehr nutzen kann sollte der Vertrag auch als "Nichterfüllbar" eingestuft werden, nicht alles einseitig für die Unternehmer :-(. Da ist schon genug Machtlosigkeit bei Gebühren und Tarifen, Gas, Strom, Wasser, Müll alles Kosten die man tragen muß, wo man keine Möglichkeit der Gegenwehr hat, auch bei unangemessener Höhe. Da steht ja schon der Mieterbund hilflos da und Verbraucherschutz ebenso. Laß man sein mit Richtigkeit der Urteile, geurteilt wird keine Frage, fragt sich was wirklich Recht ist, da ist der Spielraum und die Auffassung sogar unterschiedlich bei Gerichten. Nix um sich am WE zu ärgern.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Glück gehabt. Conqueror