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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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Conqueror T.KL. „Sorry für die späte Reaktion, war gesundheitlich etwas angeschlagen... Dann...“
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Eventuell gehen wir von verschiedenen Tatsachen aus...........
Tatsache ist, wenn Du beruflich gezwungen wirst umzuziehen, dann hast Du kein Kündigungsrecht, wenn Dein bisheriger Anbieter dort keine Leitung schalten kann. Dann hilft kein poltern, sondern nur eine Kulanz des Anbieters.

Wenn Du vorher schaust, dass Dein bisheriger Provider die Leistung dort anbieten kann, ist doch alles in Ordnung.

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Glück gehabt. Conqueror