Hallo Forum,
ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.
Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html
MfG.
violetta
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Ich stehe vor genau derselben Situation, allerdings innerhalb einer Großstadt.
Nachdem ein Umzugsantrag erst positiv beschieden wurde (sowohl per Post als auch per Mail), hatte ich durch Zufall (d.h. Prüfung auf Webseite) erfahren, dass der Auftrag storniert wurde. Die (dort) angekündigte Info per Post kam bis heute nicht an.
Nach diversen kostenintensiven Telefonaten vom Handy zu einer 0181er-Nummer stellte sich heraus, dass scheinbar die Telekom keine Ports freigibt.
Ich brauche kein besonders schnelles DSL (2000er reicht mir völlig aus). Was ich jedoch behalten möchte, ist ISDN. Habe jetzt ein Einschreiben fertig gemacht, dass bis Ende des Monats bezogen auf die Leistungen der 'Status Quo Ante' für die neue Wohnung eingerichtet werden soll. Ansonsten wird außerordentlich wg. Nichterfüllung von Leistungen gekündigt.
Gruß Thomas