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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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angelpage violetta7388 „Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)“
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"Vor Gericht und auf hoher See bist du in Gottes Hand" heißt es nicht umsonst.

Aber bei der heutigen Schottenmentalität, nichts bezahlen, dem anderen nichts gönnen, (zwei-) jährlich den Betreiber wechseln, immer den aktuellsten Router kostenlos, diesen noch so einmal, zweimal, dreimal wegen nichtvereinbarter Bastelversuche defekt tauschen - natürlich als Gewährleistung, mehrfach Verpackung und Porto, mehrfaches nerven der möglichst kostenlosen Hotlines usw., den alten Router für viel Geld bei eBay verkloppen - prahlen damit nicht einige sogar hier im Forum?

Den Schaden haben wir alle, denn selbst die teuersten DSL- Tarife könnten eigentlich im einstelligen Euro- Bereich liegen. Und es gibt ja bereits Anbieter mit einmonatiger Kündigungsfrist, wie z.B. Alice, allerdings gibts da etwas weniger Drumherum.

Wer bezahlt wohl die "Kulanz"? Der da oben bestimmt nicht - nee, die anderen Nutzer.

Bei Umzügen sollte man die Möglichkeiten seines Anbieters betrachten. Eventuell kann der laufende Vertrag durch einen mobilen DSL- Tarif ersetzt werden, falls Kabel tatsächlich nicht möglich ist.

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Glück gehabt. Conqueror