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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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WVB-38 violetta7388 „Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)“
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Also, ich bin vor bald 2 Jahren in einen Ort umgezogen, an dem mein Internetanbieter, Kabel-BW, keinen Anschluss bieten konnte.. Hatte aussergewönlich gekündigt, die Gegebenheiten aufgeführt und Kabel-BW hat meine Kündigung klagloss akzeptiert......

Wolfgang

p.s.

Wie soll das überhaupt funktionieren, wenn der aktuelle Anbieter am neuen Wohnort den Vertrag nicht erfüllen kann?????..

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Glück gehabt. Conqueror