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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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T.KL. Conqueror „Es ist gerichtlicher Status Quo, dass der Umzug nicht von dem Provider zu...“
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Sorry für die späte Reaktion, war gesundheitlich etwas angeschlagen...

Es ist gerichtlicher Status Quo, dass der Umzug nicht von dem Provider zu verantworten ist, sondern in Deinem Interesse ist, und hier eine Kündiugung des Vertrages nur auf Kulanz seitens des Providers erfolgen kann.

Dann kann ich sämtliche DSL-Verfügbarkeitsprüfungen einer Adresse von jedem Anbieter in die 'Tonne kloppen'. Ist dann ein Schreiben mit dem Inhalt

"Wir bestätigen Ihnen heute, dass wir die Anschaltung an der neuen Adresse am DD.MM.JJJJ vorgesehen haben. Am gleichen Tag werden wir Ihren Anschluss an Ihrer alten Adresse abschalten."

völlig wertlos? Ich gehe bei einem solchen Schreiben davon aus, dass mein Provider alle möglichen technischen Hürden geprüft und keine Beanstandungen gefunden hat.
Was ist, wenn ich erst auf Grund dessen meinen neuen Mietvertrag unterschrieben habe (stimmt zwar hier nicht, aber kann vorkommen)?

Gruß Thomas

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Glück gehabt. Conqueror