Hallo Forum,
ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.
Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html
MfG.
violetta
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Ich habe z.B. von der T-Com (t-online) nix erhalten, mußte mir den Router und Zubehör alles dort extra kaufen, da hat der Provider nichts bevorschußt und "subventioniert" :-(.
Was hast Du denn für einen Router und wieviel hast Du dafür bezahlt?
Mir sind Fälle bekannt, bei denen man z.B. für 30 EUR Zuschlag einen WLAN-Router statt eines einfachen DSL-Modems bekommt. Trotzdem ist das dann vom Anbieter bezuschusst denn gleichwertige Router kosten deutlich mehr als 30 EUR.
Wäre es dem Gericht lieber wenn der Mensch die Arbeit nicht nimmt die einen Umzug bedingt und statt dessen H4 wird?
Was ist denn das für eine absurde Argumentation? Hier geht es doch nicht darum, was "dem Gericht lieber" ist!
Die Argumentation des Gerichts ist in dem Heise-Artikel völlig schlüssig dargestellt. Der Kunde hat durch die lange Vertragslaufzeit niedrige Monatsgebühren haben wollen - das rächt sich nun.
Es ist doch völlig normal: Wenn man einen Vertrag abschließt, müssen beide Seiten ihn erfüllen. Sollte etwa ein einfacher Umzug ausreichen, um sich aus seiner Verantwortung zu stehlen?
Der Kunde sollte sich stattdessen die Frage stellen, wie kurzsichtig der Vertragsabschluss im Mai war, wenn bereits im November ein Umzug ansteht?
Ist der Umzug wiederum von einem Dritten veranlasst worden (z.B. Arbeitgeber) und man folgt dieser Aufforderung, sollte es selbstverständlich sein, dass dann derjenige, der den Umzug veranlasst hat, auch die Kosten dafür trägt (also auch die DSL-Kosten).
Gruß, mawe2
Was hast Du denn für einen Router und wieviel hast Du dafür bezahlt?
Mir sind Fälle bekannt, bei denen man z.B. für 30 EUR Zuschlag einen WLAN-Router statt eines einfachen DSL-Modems bekommt. Trotzdem ist das dann vom Anbieter bezuschusst denn gleichwertige Router kosten deutlich mehr als 30 EUR.
Wäre es dem Gericht lieber wenn der Mensch die Arbeit nicht nimmt die einen Umzug bedingt und statt dessen H4 wird?
Was ist denn das für eine absurde Argumentation? Hier geht es doch nicht darum, was "dem Gericht lieber" ist!
Die Argumentation des Gerichts ist in dem Heise-Artikel völlig schlüssig dargestellt. Der Kunde hat durch die lange Vertragslaufzeit niedrige Monatsgebühren haben wollen - das rächt sich nun.
Es ist doch völlig normal: Wenn man einen Vertrag abschließt, müssen beide Seiten ihn erfüllen. Sollte etwa ein einfacher Umzug ausreichen, um sich aus seiner Verantwortung zu stehlen?
Der Kunde sollte sich stattdessen die Frage stellen, wie kurzsichtig der Vertragsabschluss im Mai war, wenn bereits im November ein Umzug ansteht?
Ist der Umzug wiederum von einem Dritten veranlasst worden (z.B. Arbeitgeber) und man folgt dieser Aufforderung, sollte es selbstverständlich sein, dass dann derjenige, der den Umzug veranlasst hat, auch die Kosten dafür trägt (also auch die DSL-Kosten).
Gruß, mawe2