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Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)

violetta7388 / 17 Antworten / Flachansicht Nickles

Hallo Forum,

ein Umzug in neue vier Wände ist kein vorzeitiger Kündigungsgrund des DSL-Vertrages, auch wenn der DSL-Provider nicht am neuen Ort präsent ist. Ein Sonderkündigungsrecht besteht nicht, so der BGH in seinem Urteil.

Details: http://www.heise.de/newsticker/meldung/BGH-Umzug-kein-Grund-fuer-DSL-Kuendigung-1135081.html

MfG.
violetta

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Ma_neva violetta7388 „Umzug kein DSL-Kündigungsgrund (BGH-Urteil)“
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Nabend schön,

da steht jedoch:
"Oft räumten DSL-Provider und TV-Kabel-Anbieter in gleich gelagerten Fällen bisher dem Kunden aber kulanzhalber trotzdem ein Kündigungsrecht ein, forderten dabei aber oft subventionierte Hardware zurück."
Da ist dann das Fragezeichen, was wo der Provider gar keine "Hardware" stellt? Ich habe z.B. von der T-Com (t-online) nix erhalten, mußte mir den Router und Zubehör alles dort extra kaufen, da hat der Provider nichts bevorschußt und "subventioniert" :-(.
Ob es in solchen Fällen dann anders ausfällt, das "Urteil" ? Oder wird nur noch zugunsten von Unternehmen beschieden?
Wäre es dem Gericht lieber wenn der Mensch die Arbeit nicht nimmt die einen Umzug bedingt und statt dessen H4 wird?
Wirklich nicht richtig zu folgen der Gedanke des Gerichts.

Gruß
Manfred

Das Genie tut was es muß, das Talent tut was es kann
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Glück gehabt. Conqueror