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"Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist erlaubt

Tilo Nachdenklich / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

"Der 3. Strafsenat des BGH entschied jetzt, dass die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" den nationalsozialistischen Grußformen nicht zum Verwechseln ähnlich sei."
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,367176,00.html

Ich finde unser Staat verändert sich z.Z. in atemberaubendem Tempo...zum Schlechteren. Erst das NPD-Verbot, dass man mit viel Absicht in den Sand gesetzt hat und nun werden Positionen ausgebaut.

p.s.: Dafür muss ich wohl schon wieder "Verschwörungstheorie" von den etablierten Trollen hier kassieren.

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Re: Mario32
... Marcus Kosek
Triker hatte schon Recht _Quax
Ruhm und Ehre ??? charlie62
Tilo Nachdenklich Desolisation „ Es wimmelt überall nur so von Extremisten: Islamisten, Nazis, Zecken und eben...“
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Ich sage mal zum letzten Posting und zu denen unmittelbar davor: Es hat eine Anklage durch eine Staatsanwaltschaft gegeben und mit Sicherheit bezieht sich diese auf Gesetze. Sie liegt mir leider nicht vor. Wir dürfen aber davon ausgehen, dass es eher eine Ermessensentscheidung war, als ein "wir können nicht anders entscheiden". Sehr unglaubwürdig, was da alle Journalisten kritiklos voneinander abschreiben.

Das Hitler egal ist und die Parole egal ist stimmt nicht. In einigen Städten/Orten verprügeln die Rechtsradikalen jeden der ihnen über den Weg läuft wenn sie übellaunig sind. Die Polizei wird gerufen...und kommt nicht, nimmt keine Anzeigen auf. Die Parolen haben die Funktion von Terretorialverhalten. Leute die sich neutral dazu verhalten schließen sich faktisch an.

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