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"Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist erlaubt

Tilo Nachdenklich / 35 Antworten / Flachansicht Nickles

"Der 3. Strafsenat des BGH entschied jetzt, dass die Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" den nationalsozialistischen Grußformen nicht zum Verwechseln ähnlich sei."
www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,367176,00.html

Ich finde unser Staat verändert sich z.Z. in atemberaubendem Tempo...zum Schlechteren. Erst das NPD-Verbot, dass man mit viel Absicht in den Sand gesetzt hat und nun werden Positionen ausgebaut.

p.s.: Dafür muss ich wohl schon wieder "Verschwörungstheorie" von den etablierten Trollen hier kassieren.

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Mario32 Tilo Nachdenklich „"Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist erlaubt“
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Zitat aus der Pressemitteilung des BGH:

Diese Parole ist im Wortlaut von keiner dieser Organisationen gebraucht worden. Eine Bestrafung nach dieser Vorschrift könnte zwar auch dann erfolgen, wenn sie der Parole einer NS-Organisation zum Verwechseln ähnlich wäre. Diese Frage hat der Bundesgerichtshof verneint. Eine hinreichende Ähnlichkeit ist weder mit der Originalparole der Waffen-SS („Meine/unsere Ehre heißt Treue“) noch mit der der Hitlerjugend („Blut und Ehre“) gegeben. Der Gebrauch einer Fantasieparole, die von NS-Organisationen nie verwendet worden ist und die nur den Anschein der Parole einer NS-Organisation hervorruft, fällt jedoch nicht unter diese Strafvorschrift.


Auch wenn es "geschmacklos" ist, formaljuristisch ist es keine strafbare Handlung nach derzeit geltendem Recht. In so fern ist der Freispruch die korrekte Anwendung des Gesetztes!


(@tilo du stufst mich sicherlich nicht als "etablierten troll" ein, oder?)

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Re: Mario32
... Marcus Kosek
Triker hatte schon Recht _Quax
Ruhm und Ehre ??? charlie62