Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hi,
Danke für den Tip, aber bei Pearl mußt Du z.B. auch erst anrufen und einen Rücksendeschein für`s unfreie Rücksenden bestellen. Und dann schicken sie dir einen Brief wo gefragt wird, was mit dem Geld passieren soll. Was soll das denn??
Den anderen Vertrieb sehe ich mir gerne mal an.
cu
Sandmann