Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hallo, Indronil Ghosh;
mir wurde auch schon auf dem Nickles' Brett geholfen; deshalb wollte
ich mich revanchieren und etwas von meinem know-how zurückfließen
lassen. Allerdings wollte ich vor einer Mitgliedschaft erst einmal
sehen, wieviel "Arbeit" bei der Beantwortung so auf einen zukommt.
Kommt Zeit, kommt Rat ...
Gruß Liebling Kreuzberg