Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ich mich nur wichtig mache mit meinem pseudo-juristischen Geschwafel, aber ich habe doch sonst nichts.
P.S. Ich lese zu viele Grisham-Romane, daher habe ich die fixe Idee, daß ich mich mit Rechtssprechung befassen muß und daß ich ein Anwalt bin. Es tut mir leid.