Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Wo wir leben? So langsam glaube ich, wir leben in einem Land, wo man von vornherein überall Betrug wittert und sich deswegen lieber fünf Sorgen mehr macht....
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)