Aber genau bei der "berechtigten Rückerstattung" liegt doch in meinen Augen der Hase im Pfeffer: wer hat denn
schon einmal tatsächlich einen Scheck bzw. eine Rücküberweisung bekommen? Viel eher bekommt man da doch
die Auskunft, daß der Betrag von der nächsten Bestellung abgezogen werden würde. Und wenn man tatsächlich eine
solche erhält, hat man vorher mindestens die Hälfte des fraglichen Betrages an "Nachhak-Anrufen" draufgesetzt.
Aber ist die Angabe "Gebühr bezahlt Empfänger" anstatt "Unfrei" nicht die richtige Alternative? Ich habe schon
oft solche Sendungen bekommen und verschickt, da gab es nie Probleme und die Dame am Postschalter wollte
auch nicht mehr als das normale Porto haben.