Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Herman;
Dein Beitrag ist mir aus der Seele geschrieben. Nicht nur fachhändler,
die ihr chop suey verkaufen wollen, benutzen AGBen, um den Gestal- tungsspielraum des BGB einseitig (!) zu Ihren Gunsten (und damit zu Lasten der Kunden) auszunutzen. Das ist zwar legitim, aber nicht im Sinne von Kundennähe. Zur guten Verkaufspsychologie gehört u.a., daß
der Verkäufer sich weitestgehend (sofern wirtschaftlich vertretbar)
nach den Wünschen und Bedürfnissen der Kunden richtet und nicht, wie
es in der Servicewüste Deutschland weitestgehend der Fall ist, umge-
kehrt.
Da mir auf meine PC-Fragen auf dem Nickles-Board auch schon geholfen
worden ist, verstehe ich meine Funktion, etwas von der (u.a. von
Bombenleger und anderen) erhaltenen Hilfe wieder zurückfließen zu las-
sen!