Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Tut mir leid, aber ihr habt doch alle keine Ahnung. Bis zu einem Warenwert von 80 Mark darf der Verkäufer dem Kunden die Versandkosten aufhalsen. Alles nach zu lesen bei heise online.