Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
ein Versuch ist es halt wert...allerdings finde ich diesen Punkt nicht Ordnung.
Warum sollen mir nochmal etra Kosten aufgebrummt werden, wenn der Kunde seine Ware nicht haben will, mir entstehen schon einige Kostenfür die Rücknahme der Ware:
Gutschrift der Ware
Wiedereinlagerung der Ware
Bankgebühre/Porto Kosten für die Überweisung/Scheck
Dazu soll ich auch noch die Portokosten targen damit ich meine Sachen auch noch zurückbekommen??
wo leben wir den eigentlich??
Indronil Ghosh
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)