Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Zugegeben, die Gefahr, so verstanden zu werden, besteht, aber ich sehe das so: wenn man einer neunmalklugen
Firma gegenübersteht, die irgendetwas von einem will, was man eigentlich nicht machen müßte, dann wird es
besser - sprich: durchschlagskräftiger - sein, wenn man den Originaltext zitieren kann, als etwas halbes aus
der fernen Erinnerung, und wenn daran dann auch noch was falsch ist, steht man von deren gestrengen Augen da wie
ein Dödel. Deswegen verwende ich stets nur den Begriff "Gewährleistung", nicht "Garantie".
Und, daß der berufliche Sprachgebrauch im Privaten ab und an durchschlägt, wem ist das nicht schon mal passiert?
Ich gebe unumwunden zu, daß sich mir bei allzu juristischen - Pardon - Geblubber schon die Fußnägel kniewärts
einkräuseln (womit ich NICHT Deinen Beitrag meine!!!), aber wenn diese juristisch einwandfreie Formulierung zum Erfolg führt...
Da muß man durch! Schließlich kommen einem die Händler auch mit juristischen Spitzfindigkeiten und wenn man
mit gleicher Münze kontern kann, dann man los!