Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hallo, Sandmann;
bei Conrad geht's anscheinend schön durcheinander. AGBen auf der Rech-
nungsrückseite contra AGBen im Net. Deine Recherche hat sich offen-
sichtlich doch gelohnt ! Gute Arbeit !
Aber: Wieso kaufst Du in dem Laden ? Der ist m.E. einer der teuersten
überhaupt. Besuche doch mal die Website: www.smm.de oder www.pearl.de
beide sind günstiger (in dieser Reihenfolge !) Toi, toi, toi
Liebling Kreuzberg