Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hi,
Mittlerweile habe ich auf Conrad`s Seiten im Netz nachgesehen. Dort wird im Gegensatz zur Rechnungsrückseite erklärt, das Waren sehr wohl kostenfrei zurrückgeschickt werden können. Die Rechnungsvordrucke scheinen lediglich veraltet??
Auch eine Mail direkt an Conrad bestätigt diesen Sachverhalt. Also alles easy wie es scheint.
cu