Der Anonymus mit dem vorstehenden Beitrag vom 18.03.2001 ist ein
Straftäter (und vielleicht auch ein Legastheniker ?):
1. Jeder Mitteleuropäer weiß, daß das Wort "Rechtsprechung" nur mit
e i n e m "s" geschrieben wird; insbesondere jeder Anwalt !
2. Der Straftäter hat keinen Duden.
3. Ich habe noch nie einen Roman von Grisham gelesen, was ich an Eides
Statt hiermit versichere.
4. Er behauptet, Anwalt zu sein, was er offensichtlich nicht ist. Eine
solche Behauptung ist ein Mißbrauch einer Berufsbezeichnung und nach
§ 132 a Absatz 1, Ziffer 2 StGB strafbar. Hier drohen bis zu einem
Jahr JVA und/oder Geldstrafe.
5. Verleumdung, § 187 StGB, hat einen Strafrahmen von bis zu 5 Jahren
JVA-Aufenthalt oder Geldstrafe.
6. Es besteht Idealkonkurrenz mit Beleidigung, § 185 StGB.
7. Ich verlange den Widerruf aller vom 18.03.2001 aufgestellten Be-
hauptungen auf diesem Board unter Angabe des Usernamens . Ansonsten wird die Angelegenheit doch strafrechtlich relevant. Frist: 02.04.2001
zur Rückäußerung an derselben Stelle. Ich wette, der kneift !