Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Du musst das aber auch aus der Sicht des Kunden sehen:
Warum soll ich für ein kaputtes / nicht komplettes / falsches / inkompatibles Gerät auch noch das Porto bezahlen wenn ich es zurückgeben will?
Jetzt argumentiere nicht, dass es bei dir keine schlechte Ware gibt. Schwarzen Schafe sind genug auf dem Markt, und dagegen ist das Gesetz großartig.
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)