Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
Hiermit entschuldige ich mich für meine genannten Aussagen. Ich weiß, daß ... Liebling Kreuzberg (Anonym)
jetz mach dich doch nicht noch mehr lächerlich, past is past!
Ich bin sicher das Du einige Leuten hier auf dem Brett sehr geholfen hast daß was Du hier ehrenamtlich betreibst, ist meiner meiner Meinung nach das was gefehlt hat auf diesem Brett, fundierte und (hoffentlich)wasserdichte Juristische Tips.
Ich weiß was mein Anwalt für diese Dinstleistung kassiert..;-))
Raten möchte ich Dir dich endlich mal als Mitglied anzumelden, Du hast keinen Schaden davon und Dein Name kann nicht mehr missbraucht werden!
Gruß Indronil