Hi,
Laut Fernabgabegesetz darf ich Waren, die ich online oder per Telefon bestellt habe und einen Wert von über 40 Euro haben innerhalb 14 Tagen kostenfrei zurrückschicken. Wieso verlangt z.B. Conrad-Elektronik immer noch, das Rücksendungen freigemacht werden?
Oder gehts auch anders?
cu Sandmann
Archiv Contra Nepp 3.045 Themen, 42.321 Beiträge
Eigentlich hast Du ja recht. Aber warum soll ich drauf verzichten? Dafür gibt es keinen Grund.
cu
Hallo, Sandmann es ist ! juristisch anders: In 361 b Absatz 2 Satz 1 des ... Liebling Kreuzberg (Anonym)