Windows 10 2.312 Themen, 29.685 Beiträge

Das kommt auch noch. mumpel1
hatterchen1 weissnix2 „Nach 932 1 BGB kann man sogar an einer geklauten Sache Eigentum erwerben, wenn man sie gutgläubig erworben hat. Nach 932 2 ...“
Optionen
Nach § 932 (1) BGB kann man sogar an einer geklauten Sache Eigentum

Lese Dir einfach mal den folgenden Paragraphen durch: § 935 Abs.1 BGB Zwinkernd

Ganz so einfach wie Du glaubst, ist die Sache dann doch nicht.

?Der Kluge lernt aus allem und von jedem, der Normale aus seinen Erfahrungen und der Dumme weiss alles besser?. (Sokrates)
bei Antwort benachrichtigen