Wenn das stimmt, dann steht wohl irgendwie Ärger ins Haus...
https://www.chip.de/news/Illegale-Windows-10-Lizenz-Kaeufer-bekommen-Post-von-Polizei_183334936.html
Gruß
Wenn das stimmt, dann steht wohl irgendwie Ärger ins Haus...
https://www.chip.de/news/Illegale-Windows-10-Lizenz-Kaeufer-bekommen-Post-von-Polizei_183334936.html
Gruß
Und wenn - wie in dem oben von mir genannten Beispiel - ein Händler schriftlich zusichert, dass die erworbene Software auf keinem anderen Gerät mehr installiert ist, dann dürfte angesichts des geringen Preises zwar eventuell Fahrlässigkeit, kaum aber grobe Fahrlässigkeit nachweisbar sein.
Und wenn ein Hehler schriftlich zusichert, dass die Ware nicht geklaut wurde dann ist auch alles gut?
Bei verkauf 90% unter regulärem Marktpreis kann man wahrscheinlich auch grobe Fahrlässigkeit annehmen…