Allgemeines 21.970 Themen, 148.292 Beiträge

Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

bei Antwort benachrichtigen
und wieso markenrecht? Crazy Eye
olliver1977 Olaf19 „ Hi olli, nach deutschem Recht ist diese Knebelei nicht zulässig. Da gab es vor...“
Optionen
Hi olli, nach deutschem Recht ist diese "Knebelei" nicht zulässig. Da gab es vor Jahren einmal ein Gerichtsurteil. Die EU hat damit nichts zu tun, soweit ich weiß.
Danke Olaf,
ich war mir nicht mehr sicher obs ein deutsches Gericht oder der EGH war. Aber wie bereits erwähnt, dürfte man bei dem Wunsch seitens Microsofts (und anderer Softwaredistributoren) ausweiten und nichtmals gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, da man ja da auch nur das Nutzungsrecht erwirbt und beim Verkauf gegen das Urheberrecht verstoßen würde. ;o)
Diesen Wunschtraum, könnte man noch auf viele Dinge des Alltags ausweiten ;o)
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
bei Antwort benachrichtigen