Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Hi olli, nach deutschem Recht ist diese "Knebelei" nicht zulässig. Da gab es vor Jahren einmal ein Gerichtsurteil. Die EU hat damit nichts zu tun, soweit ich weiß.
Danke Olaf,
ich war mir nicht mehr sicher obs ein deutsches Gericht oder der EGH war. Aber wie bereits erwähnt, dürfte man bei dem Wunsch seitens Microsofts (und anderer Softwaredistributoren) ausweiten und nichtmals gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, da man ja da auch nur das Nutzungsrecht erwirbt und beim Verkauf gegen das Urheberrecht verstoßen würde. ;o)
Diesen Wunschtraum, könnte man noch auf viele Dinge des Alltags ausweiten ;o)
Danke Olaf,
ich war mir nicht mehr sicher obs ein deutsches Gericht oder der EGH war. Aber wie bereits erwähnt, dürfte man bei dem Wunsch seitens Microsofts (und anderer Softwaredistributoren) ausweiten und nichtmals gebrauchte Fahrzeuge verkaufen, da man ja da auch nur das Nutzungsrecht erwirbt und beim Verkauf gegen das Urheberrecht verstoßen würde. ;o)
Diesen Wunschtraum, könnte man noch auf viele Dinge des Alltags ausweiten ;o)