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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
mawe2 gelöscht_84526 „Dann bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit: Wenn man die beim Computerkauf...“
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Dann bleibt eigentlich nur eine Möglichkeit: Wenn man die beim Computerkauf mitgelieferte CD verkaufen will, dann muss man dem Käufer zumindest das Leergehäuse des alten Rechners, auf welchem sich der Aufkleber befindet, mitliefern. Denn so wie ich das in dem von mir verlinkten Bericht verstanden habe, ist es nicht erlaubt, den Aufkleber abzulösen/kratzen und den dann der CD beizulegen.

So habe ich das nicht verstanden.

In der Pressemitteilung heißt es:

"Die Beklagte handelt mit Softwareprodukten. Sie erwarb von Unternehmen, die mit gebrauchten Computern handeln, Recovery-CDs mit der Software "Windows 2000" sowie Echtheitszertifikate, die von den Computern abgelöst worden waren. Die Beklagte brachte diese Echtheitszertifikate an den Recovery-CDs an und verkaufte diese weiter. Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten. Die Klägerin sieht darin eine Verletzung ihrer Markenrechte."

1. Ist es Unsinn, die Echheitszertifikate an der CD anzubringen. Die Lizenz ist schließlich an einen Rechner gebunden, nicht an eine CD. Außerdem wird die CD nicht mehr funktionieren, wenn man dort den verschrumpelten COA-Aufkleber draufpappt.

2. Wurden Echtheitszertifikate mit Datenträgern aus anderen Paketen gekoppelt. Das ist ebenfalls nicht zulässig.

Dort steht jedoch nirgendwo, dass das Ablösen der COA-Aufkleber verboten wäre. Und auch nicht, dass der Weiterverkauf verboten wäre. Lediglich die Kopplung von Bestandteilen unterschiedlicher Pakete betrachtet Microsoft als Verstoß gegen die Markenrechte. Und das Gericht hat diese Auffassung bestätigt.

Also ich sehe kein großes Problem: CD/DVD gemeinsam mit dem COA, der auch ursprünglich mitgeliefert wurde, können weiterhin gemeinsam verkauft und genutzt werden.

Oder sehen die anwesenden Juristen das anders?

Gruß, mawe2
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