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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
Olaf19 mawe2 „ Von Nachbau also Nachprogrammieren war ja auch nicht die Rede. Aber mit der...“
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Von "Nachbau" (also "Nachprogrammieren") war ja auch nicht die Rede.

Schon recht, ich wollte damit nur verdeutlichen, dass auch Haushaltsgeräte auf schützenswerten geistigen Leistungen von Menschen beruhen, die genau so dem Urheberrecht unterliegen. Nur mit dem feinen Unterschied, dass da beim Kauf nicht so ein Boohey drum gemacht wird.

Aber mit der letzten Einschränkung gibst Du ja zu, dass es selbst bei Fahrscheinen schon dieses Problem der personenbezogenen Lizenz gibt. Wenngleich (noch) nicht alle Fahrscheine so funktionieren.

Das hat nichts zu tun mit einer "personenbezogenen Lizenz", sondern vielmehr damit, dass natürlich jeder, der eine Dienstleistung für sich in Anspruch nimmt, dafür auch zahlen muss. Alles andere wäre ja auch absurd. Dann könnte ich auch einen Maler meine Wohnung weiß streichen lassen, und alle meine Nachbarn bekommen die gleiche Leistung umsonst - reicht ja, wenn einer bezahlt hat *g*.

Wenn ich einen VW kaufe, kann dort auch nicht die Genehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes für einen Ford greifen!

Um die Genehmigungen muss sich aber der Hersteller kümmern, sonst dürfte er die Fahrzeuge gar nicht erst in Verkehr bringen.

Mensch das hätte doch was... Apple, Microsoft & Co. müssen sich jedes Software-Release erst vom BSI genehmigen lassen :-)

CU
Olaf
"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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