Lest selber: Klick
        
        Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
        
        Gruß
        K.-H.
      
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
          Auf der verlinkten Seite
          
          http://juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py?Gericht=bgh&Art=pm&Datum=2011&Sort=3&nr=57791&pos=0&anz=157
          
          steht unter anderem diese Information
          
          "Dabei wurden Datenträger veräußert, die mit Echtheitszertifikaten versehen waren, die ursprünglich nicht aus demselben Paket (Computer mit Sicherungs-CD) stammten."
          
          Und das sieht das Gericht als Verletzung des Markenrechts an.
          
          Gruß, mawe2
        
