Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Weiß jemand, wer "die Beklagte" ist?
Zuerst dachte ich, hier wird das von mir gern genutzte Konzept von (z.B.) softwarebilliger.de berührt.
(siehe z.B. hier: http://www.softwarebilliger.de/betriebssysteme/windows-xp-professional-sp3-deutsch/)
Aber dies ist wohl nicht der Fall.
Ich lese aus der Pressemitteilung nur heraus, dass es untersagt ist, die Datenträger zusammen mit einem Echtheitszertifikat eines anderen OEM-Paketes zu verkaufen.
Und das ist schließlich logisch!
Wie soll denn z.B. ein Aufkleber von DELL die Echtheit der HP-Lizenz dokumentieren?
Es war immer schon so, dass das Echtheitszertifikat UND der Datenträger zusammengehören (müssen) damit die Lizenz vollständig ist.
Gruß, mawe2