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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
mawe2 gelöscht_84526 „Merkwürdiges Urteil...“
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Weiß jemand, wer "die Beklagte" ist?

Zuerst dachte ich, hier wird das von mir gern genutzte Konzept von (z.B.) softwarebilliger.de berührt.

(siehe z.B. hier: http://www.softwarebilliger.de/betriebssysteme/windows-xp-professional-sp3-deutsch/)

Aber dies ist wohl nicht der Fall.

Ich lese aus der Pressemitteilung nur heraus, dass es untersagt ist, die Datenträger zusammen mit einem Echtheitszertifikat eines anderen OEM-Paketes zu verkaufen.

Und das ist schließlich logisch!

Wie soll denn z.B. ein Aufkleber von DELL die Echtheit der HP-Lizenz dokumentieren?

Es war immer schon so, dass das Echtheitszertifikat UND der Datenträger zusammengehören (müssen) damit die Lizenz vollständig ist.

Gruß, mawe2

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