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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
olliver1977 notar „Wer lesen kann, ist klar im Vorteil ! Auf jeder Recovery-Disc von MS steht...“
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von MS steht
(sinngemäß) geschrieben: Der Weiter-
verkauf (an einen Dritten, Anm. d. Uz.)
ist nicht gestattet (oder so ähnlich).

Was nach EU oder DE Recht nciht zulässig ist.
Damit tut MS kund, daß eine Recovery-
Disc nicht Gegenstand eines Kaufver-
trags sein kann. (quasi AGB-Regelung).

Die Disk vllt nicht, aber die Lizenz kann veräussert werden. Ich selbst nutze auch eine Fujitsu Lizenz auf einem Selbstbau PC und hatte nie Probleme bei der Aktivierung. Support von MS erwarte ich garnicht, da habe ich andere und wesendlich besser Infoquellen
Konstitutiv hingegen ist das
im jeweiligen Vertriebsland von MS
geltende Urheberrecht.

Da steht die Frage im Raum, wann das Urheberrecht gestört wird. Sicher nicht beim Weiterverkauf einer Software, die ich nicht benötige. Wenn dem so wäre, dürfte ich ein Auto, welches ich nicht mehr will, auch nciht verkaufen, da ich dann gegen das Urheberrecht verstoßen würde.
Ein verstoß gegen das Urheberrecht, bedeutet afaik immernoch eine unerlaubte Kopie eines Gegenstandes, Kunstwerkes oder Datenträgers. Dies ist beim Veräusserns eines original Datenträgers inklusive Lizenz(COA) nicht der Fall.
Zu meinem Bedauern stell ich fest, dass du nichts hinterlässt. Und was du sagst,ist nutzlos wie die Hoden vom Papst
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