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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

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Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
Olaf19 notar „Ich habe den von dem Anwaltskol- legen veröffentlichten Leitsatz des BGH mir...“
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Hallo notar, du kannst aber mit solchen Aufdrucken nicht einfach geltendes Recht - sei es in Gesetzform oder als Richterspruch - außer Kraft setzen.

Schon auf den guten alten Schallplatten stand immer der schöne Satz: Zur Vermeidung unerlaubter Vervielfältigungen ist der Verleih dieses Tonträgers untersagt, ebenso wie Mitschnitte von Rundfunksendungen unserer Tonträger.

Darum hat sich kein Mensch je gekümmert, und womit? Mit Recht! Selbstverständlich darf man die Sachen aus dem Radio aufnehmen - schon deswegen, weil man diesen Text bei der Gelegenheit gar nicht zur Kenntnis bekommt - und selbstverständlich darf man eine Schallplatte oder CD verleihen.

Was da aufgedruckt steht, ist doch nur "Wünsch dir was" seitens des Herstellers, man könnte auch sagen: ein ganz plumper Versuch der Einschüchterung.

CU
Olaf

P.S. Sag wa-
rum du
schrei-
ben immer
noch so
ko-
misch?
;-)))

"Das sind Leute, die von Tuten und Ahnung keine Blasen haben" (ein Reporter auf die Frage nach der politischen Bildung des typischen Anhangs von Donald Trump)
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