Lest selber: Klick
Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
Gruß
K.-H.
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Ich lese aus der Pressemitteilung nur heraus, dass es untersagt ist, die Datenträger zusammen mit einem Echtheitszertifikat eines anderen OEM-Paketes zu verkaufen.
So habe ich das auch verstanden.
Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen?
Ganz unten in dem Beitrag:
[...]insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist. [...]
Die "Veränderung" liegt scheinbar darin, daß das OEM Echtheitszertifikat von Hersteller A mit der Recovery CD von Hersteller B kombiniert wird.
So habe ich das auch verstanden.
Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen?
Ganz unten in dem Beitrag:
[...]insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist. [...]
Die "Veränderung" liegt scheinbar darin, daß das OEM Echtheitszertifikat von Hersteller A mit der Recovery CD von Hersteller B kombiniert wird.