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Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

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und wieso markenrecht? Crazy Eye
herr_bert gelöscht_84526 „ Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen? Gruß K.-H.“
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Ich lese aus der Pressemitteilung nur heraus, dass es untersagt ist, die Datenträger zusammen mit einem Echtheitszertifikat eines anderen OEM-Paketes zu verkaufen.

So habe ich das auch verstanden.

Wie und wo hast du das denn aus dieser Mitteilung herausgelesen?

Ganz unten in dem Beitrag:
[...]insbesondere wenn der Zustand der Waren nach ihrem Inverkehrbringen verändert oder verschlechtert ist. [...]

Die "Veränderung" liegt scheinbar darin, daß das OEM Echtheitszertifikat von Hersteller A mit der Recovery CD von Hersteller B kombiniert wird.
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