Lest selber: Klick
        
        Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...
        
        Gruß
        K.-H.
      
Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge
          Wer lesen kann, ist klar im Vorteil !
          
          Auf jeder Recovery-Disc von MS steht
          (sinngemäß) geschrieben: Der Weiter-
          verkauf (an einen Dritten, Anm. d. Uz.)
          ist nicht gestattet (oder so ähnlich).
          
          Damit tut MS kund, daß eine Recovery-
          Disc nicht Gegenstand eines Kaufver-
          trags sein kann. (quasi AGB-Regelung).
          
          Diese Regelung ist jedoch nur dekla-
          ratorisch. Konstitutiv hingegen ist das
          im jeweiligen Vertriebsland von MS
          geltende Urheberrecht. Da (nicht nur)
          in Deutschland geistige Werke ge-
          schützt sind (vgl. zB Filme, Buchin-
          halte, Gemälde, Erfindungsprodukte,
          technisches know-how etc.) ist die
          Verletzung eines Urheberrechts ein
          absolut geschütztes Recht (i.S. von
          § 823 I BGB) und verpflichtet im Ver-
          letzungsfall zu Schadensersatz.
        
