Allgemeines 21.915 Themen, 147.228 Beiträge

Merkwürdiges Urteil...

gelöscht_84526 / 70 Antworten / Flachansicht Nickles

Lest selber: Klick

Ich sage lieber nicht, was ich davon halte...

Gruß
K.-H.

bei Antwort benachrichtigen
und wieso markenrecht? Crazy Eye
notar olliver1977 „ Was nach EU oder DE Recht nciht zulässig ist. Die Disk vllt nicht, aber die...“
Optionen

Ich habe den von dem Anwaltskol-
legen veröffentlichten Leitsatz des
BGH mir (nochmal) in Ruhe durchge-
lesen.
Der Sachverhalt war danach der ge-
werbsmäßige Weiterverkauf von Recovery-CD's, denen das vordem
am PC angebrachte Piktogramm von
MS (Beispiel: Windows Vista) von
dort (anscheinend abgelöst) und der
jeweiligen Recovery-CD durch den
Händler beigefügt worden war.

Hier muß man jedoch auch zur Kenntnis nehmen, daß (auch) das Piktogramm die zwei kleinen Buchstaben "TM" (für Trademark)
aufweist.
Nach § 2 Absatz 1, Ziffer 1 des
Gesetzes über das Urheberrecht
und verwandte Schutzrechte ist
(u.a.) auch ein Computerprogramm urheberrecht-
lich geschützt.

Auf meiner Recovery-Disc steht
ausdrücklich:

"Die Software auf dieser DVD ist
nur für die Wiederherstellung des
e r w o r b e n e n Computersystems bestimmt."

Zusätzlich steht auf der DVD auch
noch:
"Vertrieb nur mit einem neuen
Medion PC".

Damit übt MS sein ihm in Deutsch-
land zustehendes Verbreitungs-
recht gem. § 17 UrheberG aus.

bei Antwort benachrichtigen