Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Hi,
der Verkäufer kommt um die wahrheitsgemässe Beschreibung der Ware nicht herum. Aber man kennt doch das - es kommt auf die Formulierung an. Da wird z. B. ein Ölbrenner als "...Meistergeprüft und voll funktionsfähig...." und mit der Standardphrase "....da ich kein Gewerbe betreibe übernehme ich keine Garantie...." angeboten. Stellt sich dann heraus dass das Ding z. B. wegen defekter Ölvorwärmung, defekten Motorlagern und deformierten Mischsystem gerade noch so läuft, miserable Abgaswerte hat und nach dem 5. Mal anlaufen dann endgültig den Geist aufgibt ist man mit o. g. Formulierung der Beschreibung schlecht dran. Man kennt dies ja z. B. aus dem Gebraucht-KFZ Markt.
Voll funktionsfähig - gelaufen ist er ja
Meistergeprüft - dehnbarer Begriff
also redet sich der Verkäufer damit heraus, dass die Beschreibung ja korrekt sei und entzieht sich jeglicher Haftung.