Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Weiß nicht, ob du was vergessen hast... aber wäre nicht folgendes Schlupfloch denkbar, dass auch ein gewerblicher Händler in seiner Freizeit Privatmensch ist und dann nicht die Händlerregelungen für ihn gelten? Oder müsste er derartige Auktionen, der Deutlichkeit halber, unter einem Zweitaccount führen, damit ganz klar ist, welche Sachen er privat verkauft und welche geschäftlich?
> Umkehrung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist Schwachsinn!!!
Warum eigentlich - wenn ein Käufer ein gebrauchtes Gerät nach fünf Monaten kaputt kriegt, warum soll dann der Verkäufer den schwarzen Peter bekommen, noch dazu wenn es sich um eine Privatperson handelt? Sorry aber dann könnte man private Verkäufe bei ebay bald vergessen. Verbraucherschutz ist ja eine feine Sache, aber wenn ich jemandem ein funktionstüchtiges Gerät verkauft habe, dann kann es doch nicht wochen- und monatelang mein Problem sein, dass das auch so bleibt.
Ansonsten habe ich noch ein wenig meine Nase ins BGB gesteckt, siehe meine letzte Antwort auf Charlie62. Hoffentlich habe ich nichts fehl interpretiert, ich trau den Wortlauten der Paragraphen immer nicht so recht über den Weg :-/
CU
Olaf