Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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Hallo,
@Sirene
Es gibt keine Verpflichtung für Privatpersonen, Gewährleistung für Gebrauchtartikel zu übernehmen.
Da irrst du dich gewaltig. Natürlich gibt es ein solches Gesetz. Wenn du dies nicht ausdrücklich ausschließt, haftest du als Privatperson genau so wie ein Gewerbetreibender.
Gewährleistung darf natürlich nicht mit Garantie verwechselt werden. Im Grunde ist damit die Sachmängelhaftung gemeint.
@Olaf19
Nicht wenn die Ware "kaputt geht" ist der Verkäufer gewährleistungs-pflichtig, sondern wenn der Käufer nachweisen kann, dass die Ware schon zum Zeitpunkt des Verkaufs diesen Mangel aufgewiesen hat.
Das Problem ist nur, das die Beweispflicht im ersten halben? Jahr beim Verkäufer liegt. Sollte in dieser Zeit das Produkt seinen Geist aufgeben, mußt du als Verkäufer beweisen, das dies der Käufer zu Verantworten hat, was dir sehr schwer fallen dürfte.