Hallo, unter immer mehr eBay-Angeboten steht (sinngemäss): keine Haftung nach neuem EU-Recht. Welches Recht ist gemeint (§, Absatz) und wo kann ich den Gesetzestext nachlesen?? Danke für die Hilfe!! W. Tiedemann
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OK, den Links oben hatte ich bereits mehrfach gelesen. Ich bleibe hierbei: Ich hafte für das, was ich ich meinen Auktionstext reinschreibe, und für mehr nicht!
"Seit einiger Zeit verbreitet sich in Online-Auktionen ein sehr juristisch aussehender Disclaimer wie ein Virus. Er soll den jeweiligen Anbieter pauschal von jeglicher Mängelhaftung befreien und nutzt dazu den Vorwand einer ansonsten angeblich drohenden zweijährigen Zwangsgarantie , die laut "neuem EU-Recht" für sämtliche Handelsgeschäfte gelte, auch für private Gebrauchtverkäufe. Durch sein Gebot soll der Bieter seinen Verzicht auf jegliche Reklamationsrechte erklären, da die ansonsten vorgeschriebene Garantieleistung in keinem Verhältnis zum erzielbaren Preis der Ware stehe. Ein Anbieter schreibt den Text von anderen ab - sozusagen sicherheitshalber. Das Ganze ist jedoch eine große Luftblase: Eine zwangsweise zu leistende zweijährige Funktionsgarantie gibt es nicht, auch nicht nach EU-Recht. Und um die Verantwortung für das, was er liefert, kann sich der Anbieter auch durch Disclaimer nicht herumdrücken. Er bleibt verpflichtet, seine Ware zutreffend und sorgfältig zu beschreiben, und darf auch nicht absichtlich Irrtümer bei Bietern provozieren"
Kai Mielke, Rechtsanwalt: "Nachschlag zum Zuschlag" in: c´t, Ausgabe 19 vom 8.9.2003, S. 82-87